Brandschutz und Förderungswesen

Das Referat für Brand- und Katastrophenschutz kümmert sich um die Themen, die direkt die Freiwilligen Feuerwehren im Land betreffen.
- Referentenentwurf der Feuerwehrverordnung
- Grundsatzregelungen (z. B. Voraussetzungen der Dienstgrade)
- Bestellung der besonderen Führungsdienstgrade
- Förderung von Freiwilligen Feuerwehren (z. B. bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten oder dem Bau von Feuerwehrhäusern)
- Förderung von Landkreisen (z. B. bei der Anschaffung von Spezialausrüstung)
- Aufsicht bei den Brandschutzbedarfsplänen der Gemeinden
Dem Referat gehören ein Referatsleiter (Leitender Branddirektor), ein Referent (Brandrat — Branddirektor) und ein Sachbearbeiter (Brandamtmann — Brandoberamtsrat) an. Der Referatsleiter ist dem Abteilungsleiter (Landesbranddirektor) unterstellt.