Brandschutz und Förderungswesen

Das Referat für Brand- und Katastrophenschutz kümmert sich um die Themen, die direkt die Freiwilligen Feuerwehren im Land betreffen.

  • Referentenentwurf der Feuerwehrverordnung
  • Grundsatzregelungen (z. B. Voraussetzungen der Dienstgrade)
  • Bestellung der besonderen Führungsdienstgrade
  • Förderung von Freiwilligen Feuerwehren (z. B. bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Geräten oder dem Bau von Feuerwehrhäusern)
  • Förderung von Landkreisen (z. B. bei der Anschaffung von Spezialausrüstung)
  • Aufsicht bei den Brandschutzbedarfsplänen der Gemeinden

 

Dem Referat gehören ein Referatsleiter (Leitender Branddirektor), ein Referent (Brandrat — Branddirektor) und ein Sachbearbeiter (Brandamtmann — Brandoberamtsrat) an. Der Referatsleiter ist dem Abteilungsleiter (Landesbranddirektor) unterstellt.